Bedingter Bemessungskurzschlussstrom Iq
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 2.5.29/IEV 441-17-20)

Kurzschlussstrom, den ein durch eine Kurzschluss-Schutzeinrichtung (z.B. Motorschutzschalter) geschütztes Schaltgerät (z.B. Leistungsschütz) während der Ausschaltzeit der Schutzeinrichtung führen kann.

Befehlsmindestdauer

Zeit, die eine auslösende Grösse (Steuerimpuls, Kurzschlussstrom) anstehen muss, um eine entsprechende Reaktion zu bewirken (z.B. bei einem Kurzschluss die erforderliche Zeit, um die Auslösung einzuleiten).

Bemessungsausschaltvermögen
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.5.3)

Effektivwert des Stroms, den ein Schaltgerät entsprechend seiner Gebrauchskategorie ausschalten kann. Die Angabe erfolgt unter Bezug auf die Bemessungsbetriebsspannung und den Bemessungsbetriebsstrom. Ein Schaltgerät muss jeden Strom bis zum angegebenen Grenzwert unterbrechen können.

Bemessungsbetätigungsspannung Uc
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.5.1)

Spannung, die am Betätigungsschliesser in einem Steuerstromkreis anliegt. Sie kann durch Transformatoren oder Widerstände im Steuerstromkreis von der Bemessungssteuerspeisespannung abweichen.

Bemessungsbetriebskurzschlussausschaltvermögen Ics
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-2; 4.3.5.2.2)

Der von der Bemessungsbetriebsspannung abhängige Kurzschlussstrom, den ein Leistungsschalter wiederholt unterbrechen kann. Nach der Kurzschlussausschaltung ist der Leistungsschalter in der Lage, den Bemessungsdauerstrom bei erhöhter Eigenerwärmung weiter zu führen und bei Überlast auszulösen.

Bemessungsbetriebsleistung
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.2.3)

Leistung, die ein Schaltgerät bei der zugeordneten Bemessungsbetriebsspannung entsprechend der Gebrauchskategorie schalten kann (z.B. Leistungsschütz Gebrauchskategorie AC-3: 37 kW bei 400 V).

Bemessungsbetriebsspannung Ue
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.1.1)

Spannung, auf die sich die Kennwerte eines Schaltgerätes beziehen. Die höchste Bemessungsbetriebsspannung darf auf keinen Fall höher als die Bemessungsisolationsspannung sein.

Bemessungsbetriebsstrom Ie
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.2.3)

Strom, den ein Schaltgerät unter Berücksichtigung von Bemessungsbetriebsspannung, Betriebsdauer, Gebrauchskategorie und Umgebungstemperatur führen kann.

Bemessungsdauerstrom Iu
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.2.4)

Strom, den ein Schaltgerät im Dauerbetrieb (für Wochen, Monate oder Jahre) führen kann.

Bemessungseinschaltvermögen
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.5.2)

Strom, den ein Schaltgerät entsprechend der Gebrauchskategorie bei der jeweiligen Bemessungsbetriebsspannung einschalten kann.

Bemessungsfrequenz
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.3)

Frequenz, für die ein Schaltgerät ausgelegt ist und auf die sich die übrigen Kenndaten beziehen.

Bemessungsgrenzkurzschlussausschaltvermögen Icu
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-2; 4.3.5.2.1)

Maximaler Kurzschlussstrom, den ein Leistungsschalter unterbrechen kann. Nach der Kurzschlussausschaltung ist der Leistungsschalter in der Lage, bei Überlast, mit erhöhten Toleranzen, auszulösen.

Bemessungsisolationsspannung Ui
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.1.2)

Spannung, auf die sich Isolationsprüfungen und Kriechstrecken beziehen. Die höchste Bemessungsbetriebsspannung darf auf keinen Fall grösser als die Bemessungsisolationsspannung sein.

Bemessungskurzschlussausschaltvermögen Icn
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.6.3)

Höchster Strom, den ein Schaltgerät bei Bemessungsbetriebsspannung und -frequenz ohne Beschädigung ausschalten kann. Die Angabe erfolgt als Effektivwert.

Bemessungskurzschlusseinschaltvermögen Icm
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.6.2)

Höchster Strom, den ein Schaltgerät bei einer bestimmten Bemessungsbetriebsspannung und -frequenz ohne Beschädigung einschalten kann. Die Angabe erfolgt abweichend zu den anderen kenndaten als Scheitelwert.

Bemessungskurzzeitstromfestigkeit Icw
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.6.1)

Faähigkeit eines Schaltgerätes, den Kurzzeitstrom über eine festgelegte Zeit ohne Beeinträchtigung z.B. durch übermässige Erwärmung zu führen.

Bemessungsleistung
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.2.3)

Leistung eines Motors bei der zugeordneten Bemessungsbetriebsspannung.

Bemessungssteuerspeisespannung Us
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.5.1)

Spannung, die an den Eingangsanschlüssen des Steuerstromkreises eines Schaltgerätes anliegt. Sie kann durch Transformatoren oder Widerstände im Steuerstromkreis von der Bemessungsbetätigungsspannung abweichen.

Bemessungsstoßspannungsfestigkeit Uimp
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.1.3)

Mass für die Festigkeit der Luftstrecken im Inneren eines Schaltgerätes gegenüber Stoßüberspannungen. Durch den Einsatz geeigneter Schaltgeräte kann sichergestellt werden, dass auf abgeschalteten Anlagenteile keine Überspannungen aus dem Netz, in dem sie eingesetzt sind, übertragen werden können.

Bemessungsstrom In
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-2; 4.3.2.3)

Strom, der für den Leistungsschalter gleich dem Bemessungsdauerstrom und dem konventionellen thermischen Strom ist.

Berührungsschutz

Konstruktive Massnahmen, die das direkte Berühren (ohne Werkzeug) spannungsführender Anlagenteile verhindern (Fingersicher, Handrückensicher).

Fehlschaltungssicherheit

Wahrscheinlichkeit, mit der während der Lebensdauer eines Schaltkontaktes Schaltzustände auftreten können, die von einer nachgeschalteten elektronischen Steuerung (SPS) fehlerhaft ausgewertet werden. Die Angabe der Fehlschaltungssicherheit basiert auf Prüfungen mit genormten Grenzwerten für Signaleingaben nach IEC/EN 61 131-2.

Feuchte Wärme, konstant

Klimaprüfung, in der ein Schaltgerät bei einer konstanten Luftfeuchtigkeit von 93 % einer Umgebungstemperatur von 40 °C ausgesetzt wird. Während dieser Prüfung findet in festgelegten Abständen eine Kontrolle der elektrischen und mechanischen Funktionsfähigkeit des Schaltgerätes statt.

Feuchte Wärme, zyklisch

Klimaprüfung, in der ein Schaltgerät einem zyklisch wechselnden Klima ausgesetzt wird. Ein Zyklus besteht aus 12 Stunden bei 93 % relativer Luftfeuchte und 40 °C Umgebungstemperatur und 12 Stunden bei 95 % relativer Luftfeuchte und 25 °C Umgebungstemperatur. Während dieser Prüfung findet in festgelegten Abständen eine Kontrolle der elektrischen und mechanischen Funktionsfähigkeit des Schaltgerätes statt.

Fingersicher

Ein Schaltgerät, dessen spannungsführende Teile bei Betätigung der Bedienungselemente nicht berührt werden können, wird als fingersicher bezeichnet. Dies gilt auch bei der Bedienung benachbarter Schaltgeräte. Der fingersichere Betrieb eines druckbetätigten Betriebsmittels ist eine Kreisfläche mit einem Mindestradius von 30 mm um das Bedienungselement senkrecht zur Betätigungsrichtung. Innerhalb dieser Kreisfläche dürfen berührungsgefährliche Teile erst in einer Tiefe von 80 mm unterhalb der Betätigungsebene angeordnet sein.

Gebrauchskategorie
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 2.1.18/IEV 441-17-19)

Eine Kombination festgelegter Anforderungen, die unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen eines Schaltgerätes oder einer Sicherung ausgewählt wurde, um einer wesentlichen Gruppe praktischer Anwendungsfälle zu entsprechen. Hierzu dürfen z.B. Einschaltvermögen, Ausschaltvermögen und andere kennzeichnenden Mermale, die Daten der zugehörigen Stromkreise, die entsprechenden Bedingungen für die Anwendung und das Betriebsverhalten gehören.
Bei Leistungsschaltern gibt die Gebrauchskategorie an, ob das Schaltgerät für Selektivität mit Zeitverzögerung (Kategorie B) ausgelegt ist oder nicht (Kategorie A).

Handrückensicher

Ein Schaltgerät, dessen spannungsführenden Teile durch eine Kugel mit einem Durchmesser von 50 mm nicht berührt werden können, gilt als handrückensicher.

Höhenlage

Die in grossen Höhen abnehmende Luftdichte verringert sowohl die Isolationsfähigkeit der Luft als auch ihre Wärmeableitfähigkeit. Dies wirkt sich auf Bemessungsbetriebsspannung und -strom von Schaltgeräten, Leitungen und Motoren sowie das Auslöseverhalten thermischer Überlastrelais aus.

Konventioneller thermischer Strom Ith
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 4.3.2.1)

Höchster Strom, den ein Schaltgerät über mindestens acht Stunden ohne thermische Überlastung führen kann. Entspricht in der Regel dem maximalen Bemessungsbetriebsstrom.

Kriechstrecke
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 2.5.51/IEV 151-03-37)

Kürzester Abstand zwischen zwei leitfähigen Teile entlang einer Isolierstoffoberfläche. Die Kriechstrecke wird durch die Bemessungsisolationsspannung, den Verschmutzungsgrad und die Kriechstromfestigkeit des Werkstoffes bestimmt.

Luftstrecke
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 2.5.46/IEV 441-17-31)

Abstand zwischen zwei leitfähigen Teilen längs eines Fadens, der auf dem kürzesten Weg zwischen diesen Teilen gespannt ist. Die Luftstrecke wird durch Bemessungsstoßspannung, Überspannungskategorie und Verschmutzungsgrad bestimmt.

NOT-AUS-Schaltgerät

Schaltgerät einer NOT-AUS-Einrichtung, die Gefahren für Personen, Schäden an Maschinen oder Arbeitsmaterialien verhindern soll.

Öffnungszeit
(siehe hierzu auch IEV 441-17-36)

Zeitspanne zwischen dem Eintreten des die Auslösung verursachenden Zustandes und dem Augenblick, von dem ab die Lichtbogenkontakte in allen Polen getrennt sind. Die Öffnungszeit ist die Summe der Auslösezeit und der Eigenzeit.

Schliessverzug

Zeit vom Beginn der Befehlsgabe bis zur ersten Kontaktgabe der Schaltstücke des erstschliessenden Poles. Der Schlissverzug setzt sich aus Ansprechverzug und Schlisszeit zusammen.

Schockfestigkeit

Eigenschaft eines Schaltgerätes, impulsartige Bewegungen ohne Änderung des Betriebszustandes und ohne Beschädigung zu überstehen. Bei eingeschalteten Schaltgeräten dürfen keine Kontaktabhebungen auftreten, im ausgeschalteten Zustand die Hauptkontakte nicht zusammenschlagen. Ein Schutzschalter darf nicht auslösen und bei Hilfsstromschaltern keine Änderung des Schaltzustandes auftreten.

Sichere Trennung
(siehe hierzu auch VDE 0106 Teil 101)

Trennung von Stromkreisen mit nicht berührungsgefährlichen Spannungen, z.B. Schutzkleinspannung, von Stromkreisen mit berührungsgefährlichen Spannungen. Dies erfolgt durch verstärkte oder doppelte Isolierung, die den Spannungsübertritt von einem Stromkreis in den anderen mit Sicherheit verhindert, z.B. zwischen Haupt- und Hilfsstromkreisen von Schaltgeräten oder Primär- und Sekundärseite, eines Sicherheitstransformators. Sichere Trennung wird vor allem für Schutz- und Funktionskleinspannungs-Stromkreise verlangt.

Trennfunktion
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 2.1.19)

Über Trennfunktion verfügen Schaltgeräte, deren Schaltkontakte im geöffneten Zustand die vorgeschriebene Öffnungsstrecke zum Trennen von Stromkreisen erreichen und deren Luft- und Kriechstrecken die erforderlichen Werte aufweisen. Die gesamte Anlage oder ein Anlagenteil kann so aus Sicherheitsgründen, z.B. während einer Wartung, von der Energiezufuhr abgetrennt werden.

Überlistungssicherheit

Ein NOT-AUS-Schaltgerät ist überlistungssicher, wenn ein ausgeführter Auslösevorgang nicht ohne Hilfsmittel oder vorgeschriebene Prozeduren rückgängig gemacht werden kann. Das Schaltgerät verrastet in der Ausgelöststellung. Die zufällige oder gewollte Manipulation (Tippbetrieb) ist ausgeschlossen.

Überspannungskategorie
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 2.5.60)

Kennzahl für die Überspannung, z.B. durch Blitzeinwirkung oder Schaltvorgänge, die am Einbauort möglicherweise auftreten können. Für Industrieschaltgeräte gilt die Überspannungskategorie III. Gemäss den Überspannungskategorien ist der Einsatz von Schaltgeräten in folgenden Bereichen zulässig:

  • Überspannungskategorie IV:
    Einsatz unmittelbar am Anschlusspunkt der Installation (direkte Blitzwirkung möglich), z.B. an einem Freileitungsanschluss.
  • Überspannungskategorie III:
    Betriebsmittel mit besonderen Anforderungen an die Verfügbarkeit zum Anschluss in festen Installationen, die durch Überspannungsableitungseinrichtungen geschützt sind, z.B. Schalter in Niederspannungsverteilungsanlagen oder in Steuerungen für den industriellen Einsatz.
  • Überspannungskategorie II:
    Energieverbraucher zum Anschluss an feste Installationen, z.B. Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge.
  • Überspannungskategorie I:
    Betriebsmittel zum Anschluss an Stromkreise mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen, z.B. elektronische Geräte.

Umgebungstemperatur, offen
(siehe hierzu auch IEV 441-11-13)

Temperatur des Raumes (z.B. Fabrikhalle, Schaltraum) in dem das Schaltgerät aufgestellt ist.

Umgebungstemperatur, gekapselt
(siehe hierzu auch IEV 441-11-13)

Temperatur, bei der ein Schaltgerät in einem geschlossenen Gehäuse betrieben werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Verlustleistung des Schaltgerätes eine zusätzliche Erwärmung im Inneren des Gehäuses hervorgerufen wird.

Verluste
(siehe hierzu auch IEV 151-03-18)

Differenz zwischen zugeführter und abgegebener Leistung eines Betriebsmittels. Die Hauptverlustart bei Schaltgeräten und Betriebsmitteln der elektrischen Energieverteilung ist der Stromwärmeverlust.

Verschmutzungsgrad
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 5.5.58)

Kennzahl für die zu erwartenden Mengen von leitfähigem Staub und Luftfeuchtigkeit, die zur Reduzierung der Spannungsfestigkeit eines Schaltgerätes führen können. Der Verschmutzungsgrad wird durch folgende Einflüsse beschrieben:

  • Verschmutzungsgrad 1:
    Es tritt keine oder nur trockene nichtleitende Verschmutzung auf. Die Verschmutzung hat keinen Einfluss auf die Spannungsfestigkeit.
  • Verschmutzungsgrad 2:
    Üblicherweise nur nichtleitende Verschmutzung. Es muss jedoch mit einer vorübergehenden Leitfähigkeit durch Betauung gerechnet werden.
  • Verschmutzungsgrad 3:
    (Schaltgeräte für industrielle Verwendung)
    Leitende Verschmutzung oder trockene, nichtleitende Verschmutzung, die durch Betauung leitfähig wird.
  • Überspannungskategorie I:
    Die Verschmutzung führt zu einer dauernden Leitfähigkeit, z.B. durch leitenden Staub, Regen oder Schnee.

Zuordnungsart

Zustand einer Schaltgerätekombination (z.B. Motorstarter) während und nach der Prüfung mit dem bedingten Bemessungskurzschlussstrom:

  • Zuordnungsart "1":
    - Keine Gefährdung von Personen und Anlagen
    - Keine sofortige Betriebsbereitschaft notwendig

    - Beschädigungen an der Schaltgerätekombination sind zulässig
  • Zuordnungsart "2":
    - Keine Gefährdung von Personen und Anlagen
    - Schaltgerätekombination ist für den weiteren Betrieb geeignet

    - Keine Beschädigungen an der Schaltgerätekombination mit Ausnahme eines leichten Verschweissens der Schaltkontakte, wenn diese ohne nennenswerte Verformung leicht zu trennen sind

Zwangsführung
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 2.4.11/IEV 441-16-12)

Zwangsgeführte Hilfskontakte eines Schaltgerätes befinden sich stets in der Schaltstellung, die der offenen oder geschlossenen Stellung der Hauptkontakte entspricht. Die Kontakte eines Schützes sind zwangsgeführt, wenn sie mechanisch so miteinander verbunden sind, dass Öffner und Schlisser niemals gleichzeitig geschlossen sein können. Dabei muss sichergestellt sein, dass über die gesamte Lebensdauer auch bei gestörtem Zustand (z.B. Verschweissen eines Kontaktes) Kontaktabstände von mindestens 0,5 mm vorhanden sind. Die Berufsgenossenschaft verlangt für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallverarbeitung den Einsatz von Schutzen mit zwangsgeführten Kontakten.

Zwangsläufigkeit oder
Zwangsläufige Einwirkung

Als Zwangsläufigkeit wird eine Verbindung zwischen Bedienteil und Schaltglied bezeichnet, die bewirkt, dass die auf das Bedienteil ausgeübte Kraft direkt (ohne federnde Teile) auf das Schaltglied übertragen wird.

Zwangsöffnung
(siehe hierzu auch IEC/EN 60 947-1; 2.4.10/IEV 441-16-11)

Öffnungsbewegung, die sicherstellt, dass die Hauptkontakte eines Schaltgerätes die Offenstellung erreicht haben, wenn das Bedienteil in AUS-Stellung steht.

 

(Quelle: Moeller Holding GmbH 6 Co. KG)

 

Bild: ABB-Motorschutzschalter